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lawgit/laws_md/mautvvfv/§2.md

217 B

§ 2 Parteien

Parteien des Vermittlungsverfahrens können nur ein registrierter Anbieter mautdienstbezogener Leistungen und eine für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern jeweils zuständige Behörde sein.