LUFTVODV_252_2020
Zweihundertzweiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.