LUFTVODV_239
Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.