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325 B

§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Prüfen von Triebfahrzeugen“, 2.„Zug- und Rangierfahrten durchführen“, 3.„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.