393 B
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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4, 2.„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5, 3.„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6, 4.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.