LANDBAUMTAUSBV_2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild
- § 4 Durchführung der Berufsausbildung
- § 5 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten