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§ 6 Auslösewerte bei Lärm
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen: 1.Obere Auslösewerte:L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweiseL (tief) pC,peak = 137 dB(C), 2.Untere Auslösewerte:L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweiseL (tief) pC,peak = 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.