373 B
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§ 29 Besondere Zubereitungen
Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf 1.Käse-Fondue-Zubereitungen, 2.Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.