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lawgit/laws_md/itseausbv/§10.md

397 B

§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur, 2.Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen, 3.Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.