Files
lawgit/laws_md/hwstatg_1994/§2.md

227 B

§ 2 Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen 1.des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und 2.des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.