Files
lawgit/laws_md/hschmidtstiftg/§1.md

242 B

§ 1 Rechtsform der Stiftung

Unter dem Namen „Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung“ wird mit Sitz in Hamburg eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.