Files
lawgit/laws_md/hebg_2020/§53.md

225 B

§ 53 Europäischer Berufsausweis

Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.