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lawgit/laws_md/hbaustatg/§3.md

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§ 3 Erhebungsmerkmale

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind 1.Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter; 2.Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf; 3.Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil; 4.Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden; 5.Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen; 6.bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728); bei Wohngebäuden auch der Haustyp; 7.bei Gebäuden mit Wohnraum zusätzlich Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume; 8.bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusätzlich bisheriger Zustand sowie Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken; 9.veranschlagte Kosten der Baumaßnahme.

(2) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind 1.Änderungen seit dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Zeitpunkt; 2.Monat und Jahr der Fertigstellung.

(3) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind 1.Baugenehmigung oder Baurecht erloschen; 2.Stand der Baumaßnahme am Jahresende nach nicht begonnen, begonnen; bei Neubau zusätzlich, ob unter Dach.

(4) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 sind 1.Eigentümer nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter; 2.Monat und Jahr des Abgangs, der Abbruchgenehmigung oder -anzeige; 3.Lage des Gebäudes nach Gemeinde, Gemeindeteil; 4.Art und Baujahr des Gebäudes; 5.Umfang, Art und Ursache des Abgangs; bei Nutzungsänderung zusätzlich Durchführung einer Baumaßnahme; 6.Größe des Abgangs nach Wohnfläche und sonstiger Nutzfläche, Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume.