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lawgit/laws_md/gr_bpauschv_2025_2026/§1.md

195 B

§ 1 Pauschalen

Die Pauschalen zur Erstattung der Aufwendungen an die Länder nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Gräbergesetzes betragen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils:

[Tabelle]