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§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien

Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen: 1.Klausur, 2.Hausarbeit, 3.Präsentation, 4.Projektarbeit, 5.mündliche Prüfung, 6.Gruppengespräch (Kolloquium).