187 B
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§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus 1.den Modulprüfungen sowie aus 2.der Abschlussarbeit.
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus 1.den Modulprüfungen sowie aus 2.der Abschlussarbeit.