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lawgit/laws_md/gntdbwvvdv/§22.md

390 B

§ 22 Verteilung und Inhalt der Module

(1) Die Module verteilen sich wie folgt auf die Semester:

[Tabelle]

(2) Die Hochschule legt die Studieninhalte der Module und den Studienablauf in einem Modulhandbuch fest. Die Module 1 bis 8 enthalten die Studieninhalte des gemeinsamen Grundstudiums an der Hochschule.

(3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module ist verpflichtend.