261 B
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§ 8 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in 1.eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und 2.eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.