Files
lawgit/laws_md/gfabprv/§8.md

261 B

§ 8 Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in 1.eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und 2.eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.