175 B
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§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Fischereiliche Nutzung sowie 2.Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Fischereiliche Nutzung sowie 2.Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.