169 B
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§ 7 Prüfungsbestandteile
Die Prüfung besteht aus 1.einem Arbeitsprojekt nach § 8, 2.einer Arbeitsprobe nach § 9 sowie 3.einer schriftlichen Prüfung nach § 10.
Die Prüfung besteht aus 1.einem Arbeitsprojekt nach § 8, 2.einer Arbeitsprobe nach § 9 sowie 3.einer schriftlichen Prüfung nach § 10.