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lawgit/laws_md/everbrstbv_1999/§3.md

206 B

§ 3 Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken

Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.