158 B
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§ 2
Die Einfuhr von Gegenständen für EUROCONTROL ist einfuhrumsatzsteuerfrei. Dies gilt nicht für die Einfuhr von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.
Die Einfuhr von Gegenständen für EUROCONTROL ist einfuhrumsatzsteuerfrei. Dies gilt nicht für die Einfuhr von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.