1.8 KiB
§ 2 Allgemeine Unterlagen
Der Ergänzungsanzeige nach § 1 sind in der ihr entsprechenden Zahl der Ausfertigungen folgende Unterlagen beizufügen: 1.ein Geschäftsplan, aus dem die Art der Geschäfte, der organisatorische Aufbau und die internen Kontrollverfahren hervorgehen, und ein Organigramm, das insbesondere die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter erkennen läßt; 2.beglaubigte Ablichtungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, des Beschlusses über die Bestellung der Geschäftsleiter und der Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung; 3.bei bereits bilanzierenden Instituten die Jahresabschlüsse der letzten drei vollen Geschäftsjahre (ist das Institut weniger als drei Jahre tätig, sind die fehlenden Unterlagen durch Planbilanzen und Plangewinn- und Planverlustrechnungen zu ersetzen); der Jahresabschluß für das Jahr 1997 ist mit dem Bestätigungsvermerk durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft zu versehen; 4.bei bisher nicht bilanzierenden Instituten die Einnahmenüberschußrechnungen der letzten drei vollen Geschäftsjahre (ist das Institut weniger als drei Jahre tätig, sind die fehlenden Unterlagen durch Planbilanzen und Plangewinn- und Planverlustrechnungen zu ersetzen) sowie eine durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen vereidigten Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft mit dem Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz für das Jahr 1998; 5.die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Muster der verwendeten Kundenverträge und des Werbematerials; 6.wesentliche Verträge mit Vertriebs- oder sonstigen Kooperationspartnern. Für die Ergänzungsanzeige gelten § 1 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 und § 8 Satz 2 Nr. 1 und 2 der Anzeigenverordnung entsprechend.