175 B
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§ 3 Zuständige Behörde
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.