ELEKTROG_2015
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Produktkonzeption
- § 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
- § 6 Registrierung
- § 7 Finanzierungsgarantie
- § 7 Rücknahmekonzept
- § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
- § 9 Kennzeichnung
- § 10 Getrennte Erfassung
- § 11 Verordnungsermächtigungen
- § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
- § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
- § 17 Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
- § 17 Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- § 19 Rücknahme durch den Hersteller
- § 19 Informationspflichten der Hersteller
- § 20 Behandlung und Beseitigung
- § 21 Zertifizierung
- § 22 Verwertung
- § 23 Anforderungen an die Verbringung
- § 24 Verordnungsermächtigungen
- § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
- § 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
- § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
- § 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
- § 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
- § 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
- § 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
- § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
- § 36 Zuständige Behörde
- § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
- § 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- § 38 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
- § 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 40 Ermächtigung zur Beleihung
- § 41 Aufsicht
- § 42 Beendigung der Beleihung
- § 43 Beauftragung Dritter
- § 44 Widerspruch und Klage
- § 45 Bußgeldvorschriften
- § 46 Übergangsvorschriften