Files
lawgit/laws_md/ecomfprv/§4.md

428 B

§ 4 Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1.Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5, 2.Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6, 3.Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie 4.Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.