Files
lawgit/laws_md/drechslausbv/§2.md

220 B

§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen 1.Drechseln 2.Elfenbeinschnitzen gewählt werden.