BNDG
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Organisation und Aufgaben
- § 2 Befugnisse
- § 3 Besondere Auskunftsverlangen
- § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
- § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 8 Dateianordnungen
- § 9 Auskunft an den Betroffenen
- § 9 Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
- § 9 Protokollierung der Übermittlung
- § 9 Verbundene personenbezogene Daten
- § 9 Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
- § 9 Verbot der Übermittlung
- § 9 Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
- § 9 Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 9 Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
- § 11 Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
- § 11 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
- § 11 Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
- § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
- § 11 Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11 Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
- § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22 Kernbereichsschutz
- § 23 Anordnung
- § 24 Eignungsprüfung
- § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
- § 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
- § 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- § 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 36 Kernbereichsschutz
- § 37 Anordnung
- § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41 Unabhängiger Kontrollrat
- § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48 Amtsbezeichnungen
- § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52 Beanstandungen
- § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
- § 60 Mitteilungsverbote
- § 61 Evaluierung
- § 62 Dienstvorschriften
- § 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 65 Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
- § 65 Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
- § 65 Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65 Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65 IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65 Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65 Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
- § 65 Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
- § 65 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 65 Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 65 Schutz von minderjährigen Personen
- § 65 Protokollierung
- § 65 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 66 Strafvorschriften
- § 67 Bußgeldvorschriften
- § 68 Einschränkung von Grundrechten
- § 69 Übergangsvorschriften