BMELBGEBV
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
- § 2 Höhe der Gebühren und Bestimmung der Auslagen
- § 3 Zeitgebühr
- § 4 Entstehung der Gebührenschuld bei Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes, die Sortenzulassung, die Verlängerung der Sortenzulassung und die Eintragung eines weiteren Züchters
- § 5 Prüfungsgebühren
- § 6 Jahresgebühren, Überwachungsgebühren
- § 7 Übergangsvorschrift
- § 8 Inkrafttreten