BFINHBRUAG
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4
des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für
Seehäfen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.