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lawgit/laws_md/betonfbausbv/§9.md

183 B

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie 2.Herstellen und Prüfen von Beton.