285 B
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§ 16 Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Bohrtechnische Prozesse, 2.Bohrtechnik und Bergrecht, 3.Wirtschafts- und Sozialkunde.