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lawgit/laws_md/bauwiausbv_1999/§1.md

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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

(1) Es werden gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbildung in den Gewerben Nr. 1 Maurer und Betonbauer, Nr. 3 Zimmerer, Nr. 5 Straßenbauer, Nr. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nr. 7 Brunnenbauer, Nr. 9 Stukkateure der Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Nr. 3 Estrichleger der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung sowie gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes folgende Ausbildungsberufe staatlich anerkannt: 1.die Ausbildungsberufe: a)Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin, b)Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin, c)Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin;

2.die auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: a)Maurer/Maurerin, b)Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin, c)Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin;

3.die auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: a)Zimmerer/Zimmerin, b)Stukkateur/Stukkateurin, c)Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin, d)Estrichleger/Estrichlegerin, e)Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin;

4.die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: a)Straßenbauer/Straßenbauerin, b)Brunnenbauer/Brunnenbauerin.

(2) Gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes werden darüber hinaus im Bereich der Industrie staatlich anerkannt: 1.der auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik; 2.der auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin; 3.die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: a)Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin, b)Kanalbauer/Kanalbauerin, c)Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin, d)Gleisbauer/Gleisbauerin.