BAUMASCHMEISTPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
- § 4 Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
- § 5 Baumaschinentechnischer Teil
- § 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9 Zeugnisse
- § 10 Wiederholung der Prüfung
- § 11 Übergangsvorschrift
- § 12 Inkrafttreten