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§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind: 1.der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten, 2.die Rechtsform des Betriebes, 3.die Waldfläche.