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MIN_LAV
Verordnung über einen Mineralölausgleich in einer Versorgungskrise
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Verpflichtung zum Versorgungsausgleich, Grundsatz und Beteiligte
- § 2 Berechnungsgrundlagen des Versorgungsausgleichs
- § 3 Inhalt der Verpflichtung zum Versorgungsausgleich
- § 4 Konditionen für im Versorgungsausgleich abzugebende Mengen
- § 5 Verpflichtung zur Einhaltung der Vertriebsstruktur
- § 6 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim nationalen Versorgungsausgleich nach den §§ 1 bis 3
- § 7 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Einhaltung der historischen Vertriebsstruktur nach § 5
- § 8 Inhalt einer Verfügung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- § 9 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im internationalen Versorgungsausgleich
- § 10 Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- § 11 Meldepflichten
- § 12 Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Berlin-Klausel
- § 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Verordnung