328 B
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§ 6 Prüfungsbereiche
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft: 1.Rechtsbewusstes Handeln nach § 9, 2.Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10, 3.Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und 4.Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.