LUFTVODV_250
Zweihundertfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.