LUFTVODV_235
Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.