358 B
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§ 1 Laufbahnämter
(1) Die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
[Tabelle]
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.