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lawgit/laws_md/kapresv/§6.md

267 B

§ 6 Grundsätze der Beschaffung, Zuständigkeit

Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Kapazitätsreserve in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beschaffen. Sie führen die Ausschreibungen gemeinsam durch.