174 B
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§ 15 Durchführung
Die Angaben zu den konjunktur- und strukturstatistischen Erhebungen im Wirtschaftszweig 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.
Die Angaben zu den konjunktur- und strukturstatistischen Erhebungen im Wirtschaftszweig 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.