172 B
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§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen 1.Verglasung und Glasbau und 2.Fenster- und Glasfassadenbau gewählt werden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen 1.Verglasung und Glasbau und 2.Fenster- und Glasfassadenbau gewählt werden.