Files
lawgit/laws_md/geg/§64.md

243 B

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.