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290 B

§ 20 Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über: 1.die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen, 2.die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen, 3.die CO-Warnanlagen, 4.die Lüftungsanlagen, 5.die Sicherheitsbeleuchtung.