Files
lawgit/laws_md/fspersav/§32.md

235 B

§ 32 Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach § 33 zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach § 37 zum Erwerb von Berechtigungen.