322 B
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§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes, 2.Planen eines Softwareproduktes, 3.Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.