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lawgit/laws_md/estg/§122.md

294 B

§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.