161 B
161 B
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des
Personalrates
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.
Personalrates
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.