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238 B

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen eines spielfertigen Bogens, 2.Durchführung von Teilarbeiten, 3.Planung und Konstruktion sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.